Minister light? | ||
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Was ein Bundeskulturbeauftragter leisten kann, darf und sollte
Von Sigrid Löffler
Michael Naumann soll es also sein, gegebenenfalls. Der Journalist und Buchverleger, ein weltläufiger, alerter, auf seine geistige Unabhängigkeit bedachter und äußerst meinungsfreudiger Mann, ist als Gerhard Schröders Schattenminister für Kultur vorgesehen. Im Falle eines SPD-Wahlsiegs soll der einstige ZEIT- und Spiegel-Redakteur, der frühere Rowohlt-Verleger und heutige Verlagschef von Metropolitan Books/Henry Holt Inc. in New York, als "Staatsminister für kulturelle Belange" in einem SPD-geführten Kanzleramt fungieren. Soll damit das letzthin vielberedete Amt eines Bundeskulturministers tatsächlich Gestalt annehmen?
Ein Staatsminister ist kein Minister - er heißt nur so, bekleidet aber bloß den Rang eines parlamentarischen Staatssekretärs. Ein Staatsminister hat kein Portefeuille, im Kabinett hat er keine Stimme. Andererseits benötigt er als Voraussetzung seines Amtes ein Bundestagsmandat, über das aber Naumann, eingestandenermaßen nichts weiter als eine "Karteileiche" der SPD, nicht verfügt. Schon fuchteln aufmerksame Bonn-Experten mit dem Handbuch der Bundesregierung und wollen Schröder der Berufungs- und Ernennungsschludrigkeit überführen. Die SPD wiederum tut den Patzer mit Nonchalance ab: Die Frage des Titels sei "sekundär", wichtig sei nur, daß man Naumann überhaupt gewonnen habe.
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Ganz so nebensächlich ist die Titelfrage kaum, denn Amtstitel und Machtbefugnisse korrelieren. Wird Michael Naumann - gegebenenfalls - also eine schwache Figur sein oder eine starke Erscheinung? Wird er über mehr verfügen können als bloß über ein Türschild im Bundeskanzleramt, einen Fahrer und eine Schreibkraft, wie Kenner des Bonner bürokratischen Machtgefüges bereits lästern? Wird er die erwünschte deutsche Antwort auf die glänzend prominenten Kulturminister Europas sein können - auf Frankreichs Jack Lang oder André Malraux, auf Griechenlands Melina Mercouri, auf Spaniens Jorge Semprún? Oder ist die seit Monaten kontrovers geführte Debatte um einen deutschen Bundeskulturminister damit faktisch und kleinlaut beendet, weil der Kanzlerkandidat der SPD eingesehen hat, daß die Verfassung einen solchen gar nicht zuläßt? Hat Gerhard Schröder mit Naumanns Nominierung nur eine Wahlkampf-Wunderkerze gezündet oder ein tatkräftiges Zeichen für die Zukunft gesetzt? Hat er nun groß aufgeschnitten oder klein beigegeben? Hat er das Wünschbare erreicht, oder erklärt er nur mehr das Erreichbare für erwünscht? Getreu seiner Wahlkampf-Strategie, zu punkten, ohne anzuecken, ist Schröder auch in der Frage eines Bundeskulturbeauftragten konfliktvermeidend vorgegangen. |
Vor allem dem Konflikt mit den Ländern ist er ausgewichen - er hat sich gehütet, sie durch Ausrufung eines Kulturministers zu provozieren. Denn die verfassungsrechtliche Grundlage eines Kulturengagements des Bundes ist dünn und umstritten. Jederzeit können die Länder, Grundgesetz in der Hand, auf ihre verbürgte Kulturhoheit als Kernstück ihrer Eigenstaatlichkeit pochen, und sie tun es auch beim geringsten Anlaß mit aller Vehemenz. Weshalb Schröder schon vorsorglich beteuert, die Kulturhoheit der Länder werde durch Naumanns Kompetenzen nicht angetastet. Welche Kompetenzen dem designierten, aber noch nicht verbindlich titulierten Staatsminister im Kanzleramt zugesprochen werden sollen, welches politische Gewicht er letztlich haben wird im Falle einer SPD-Kanzlerschaft, ist völlig offen.
Indes: Auch wenn ein Staatsminister im Kanzleramt nur ein Kulturminister light sein kann, bedeutet das keineswegs automatisch seine völlige Macht- und Wirkungslosigkeit. Ein Staatsminister hat vielleicht keinen Spielraum, er muß ihn nur nutzen. Er kann wenig machen, hätte aber viel zu tun, wenn er die Dinge, in die er sich einmischt, zu seiner Sache erklärt. Seine Handlungsfähigkeit ist neuerdings, wenn auch indirekt, sogar festgeschrieben. |
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Im Einigungsvertrag, Artikel 35, werden dem Bund erstmals Kulturkompetenzen zugesprochen. Im Maastricht-Vertrag, Artikel 128, wird der Europäischen Union ein kulturpolitisches Instrument zuerkannt - woraus sich, schon aus Symmetriegründen, für Deutschland eine Aufwertung der Kulturbundeskompetenzen ergibt. Und drittens wird vom Bund kulturpolitische Gestaltungsmacht auch im Aufbau der neuen Hauptstadt Berlin gefordert und de facto längst ausgeübt. Zwei Formeln ermächtigen den Bund, aktiv zu werden: Wenn es um "Bewahrung und Schutz des kulturellen Erbes" geht und wenn sich Aufgaben von "nationaler Bedeutung" stellen, darf sich der Bund einschalten - er muß nur wollen Da müßte sich ein Bundeskulturbeauftragter, auch wenn er nur Staatsminister oder sonstwie heißt, ordentlich tummeln können - als oberster Lobbyist deutscher Kulturinteressen nach innen und nach außen, als Anreger und Moderator, als Muntermacher, Einmischer und Ideengeber. Aber auch als Entrümpler und Bereiniger im undurchdringlichen Kompetenzdickicht. Zum sakrosankten Kulturföderalismus müßte sich nämlich eine Kulturordnungspolitik des Bundes dringend hinzugesellen. Schon den Kompetenzenwirrwarr des Bundes in Kulturfragen aufzudröseln wäre eine sinnvolle und überfällige Koordinierungstat. |
Die Filmförderung ist derzeit teils im Wirtschafts-, teils im Innenministerium angesiedelt. Die Kulturaußenpolitik wird vom Auswärtigen Amt, soweit es die Goethe-Institute betrifft, sowie von fünf weiteren Ministerien gemacht. Dem Justizministerium obliegen Stiftungs- und Urheberrecht, aber die Buchpreisbindung gehört ins Wirtschaftsministerium, und die Besteuerung von Stiftungen und Sponsoren wird vom Finanzministerium geregelt, die Stiftung Preußischer Kulturbesitz hingegen obliegt dem Innenministerium. Dieses ist auch für die Forschungsförderung in Museen zuständig, während die musisch-kulturelle Bildung dem Forschungsministerium untersteht, nicht aber die kulturelle Jugendbildung - die gehört zum Familienministerium. Welche Initiativen ein Bundeskulturbeauftragter auch ergreifen will, er wird sich, den politischen Willen des Kanzlers vorausgesetzt, seine Einfluß- und Gestaltungsräume schaffen können. Er kann sich gegen die Schließung weiterer Goethe-Institute verkämpfen und in Brüssel für den gebundenen Ladenpreis streiten, er kann den deutschen Film fördern - mit oder gegen Hollywood -, er kann die verhockte Stiftung Preußischer Kulturbesitz wieder flottmachen, er kann sich in der Frage der "Beutekunst" und der Renovierung des Stiftungsrechts etwas einfallen lassen, er kann sich auf die heikle Debatte um das Holocaust-Mahnmal in Berlin einlassen. |
Er kann - und soll - auf dem weiten Felde der symbolischen Kultur präsent sein, nachdenklich, besonnen, originell, kühn, mit internationaler Ausstrahlung.
Das ist nicht eben viel, mag sein. Aber es wäre weit mehr, als bisher hierzulande Brauch war.
© beim Autor/DIE ZEIT 1998 Nr. 31 |