Umstrittenes Urteil im Compuserve-Prozeß

Amtsrichter verhängt Bewährungsstrafe wegen Verbreitung von Pornographie im Internet
Berliner Zeitung vom 29.5.98


Internet und Justiz
Die strafrechtliche Verantwortung
Nach dem vor zehn Monaten verabschiedeten Multimediagesetz haftet jeder nur für das, was er selber produziert.
Für fremde Inhalte, die sein Dienst weiterleitet, kann ein Provider degegen nicht zur Verantwortung getogen werden. Die Rechtssicherheit, die das neue Gesetz herstellen sollte, wird mit dem Compuserve-Urteil in Frage gestellt.


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