Ulrich Paul
Berlin und der Bund
liegen weiter im Clinch um eine künftige kulturelle Nutzung des Palastes der Republik. Während
Kultursenator Thomas Flierl (PDS) am Donnerstag den Wunsch
bekräftigte, das vom Asbest befreite Gebäude auch im kommenden Jahr
für Veranstaltungen zu nutzen, äußerte sich die Oberfinanzdirektion
(OFD) ablehnend. OFD-Sprecher Helmut John sagte, solange sich das
Land Berlin bei der Frage
der Grundsteuer für den Palast nicht bewege, sehe er
"die Zwischennutzung als gestorben an". Anlass dafür sind höhere
Grundsteuerforderungen des
Landes Berlin für das Jahr 2004.
der Bund soll danach
rund 264 000 Euro Grundsteuer jährlich statt bisher rund 80 000 Euro
zahlen, sagte John. Er korrigierte damit Angaben vom Vortag, in
denen von Forderungen von
mehr als einer Million Euro die Rede war. Mit den anfallenden
Nebenkosten wie für Straßenreinigung und Entwässerung müsse der Bund in diesem Jahr
insgesamt rund 294 000 Euro Bewirtschaftungskosten für den Palast bezahlen, rechnete John
vor. Dies sei unwirtschaftlich angesichts von Mieteinnahmen in Höhe
von rund 5 000 Euro monatlich durch die Zwischennutzung.
John führte die höheren Grundsteuerforderungen auf die kulturelle
Zwischennutzung des Palastes zurück. Dem widersprach die
Senatsfinanzverwaltung gestern. Behördensprecher Matthias Kolbeck
sagte, Stichtag für die Festsetzung der Grundsteuer sei der 1. Januar 2004 gewesen. Zu
diesem Zeitpunkt habe es noch keine kulturelle Zwischennutzung des
Hauses gegeben. Dass der
Bund als Eigentümer des Palastes mehr Grundsteuer
zahlen muss, liege daran, dass die Asbestbeseitigung im Jahr 2003
abgeschlossen worden sei. Während der Asbestbeseitigung sei ein
niedrigerer Gebäudewert bei der Berechnung der Grundsteuer zu Grunde
gelegt worden. Nach Abschluss der Arbeiten sei der Gebäudewert höher und
deswegen verlange das Land Berlin auch eine höhere Grundsteuer.
Kolbeck wies jedoch auf die Möglichkeit einer Befreiung von der Grundsteuer hin. Diese ist
zum Beispiel ganz oder
teilweise möglich, wenn der
Grundbesitz "gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken
dient". Staatliche Museen, aber auch Behörden müssen beispielsweise
keine Grundsteuer bezahlen.
Genügend Interesse an einer weiteren Nutzung des Palastes gibt es. So will
Frank Castorf die Inszenierung "Berlin-Alexanderplatz" im Rahmen der Berliner Festspiele dort
aufführen. Die Premiere ist für den 15. Januar geplant. Insgesamt
soll es zehn Vorstellungen im Palast geben.
Trotz des Streits um die Grundsteuer zeigt sich die
Senatskulturverwaltung optimistisch, dass der Palast auch im kommenden Jahr
bespielt werden kann. "Das Problem ist erkannt, wir werden sehen,
dass wir eine Lösung finden", sagte der Sprecher der Kulturverwaltung, Torsten
Wöhlert.
Die Sprecherin der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Manuela Damianakis, nannte
gestern den 1. Juli 2005 als Termin, an dem der Abriss des Palastes beginnen soll. Weil
die Ausschreibung für die Abrissarbeiten teilweise wiederholt werden muss, hätte der Abriss frühestens im Mai
starten können. Mit Rücksicht auf die
Beachvolleyball-Weltmeisterschaft im Juni 2005 auf dem Schlossplatz
habe man entschieden, bis Juli zu warten.