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Berlin

Freitag, 10. September 2004

Grundsteuer runter - sonst bleibt der Palast zu

der Bund streitet mit Berlin über eine kulturelle Zwischennutzung von "Erichs Lampenladen"

Ulrich Paul

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 Abriss-Planungen

Berlin und der Bund liegen weiter im Clinch um eine künftige kulturelle Nutzung des Palastes der Republik. Während Kultursenator Thomas Flierl (PDS) am Donnerstag den Wunsch bekräftigte, das vom Asbest befreite Gebäude auch im kommenden Jahr für Veranstaltungen zu nutzen, äußerte sich die Oberfinanzdirektion (OFD) ablehnend. OFD-Sprecher Helmut John sagte, solange sich das Land Berlin bei der Frage der Grundsteuer für den Palast nicht bewege, sehe er "die Zwischennutzung als gestorben an". Anlass dafür sind höhere Grundsteuerforderungen des Landes Berlin für das Jahr 2004.

der Bund soll danach rund 264 000 Euro Grundsteuer jährlich statt bisher rund 80 000 Euro zahlen, sagte John. Er korrigierte damit Angaben vom Vortag, in denen von Forderungen von mehr als einer Million Euro die Rede war. Mit den anfallenden Nebenkosten wie für Straßenreinigung und Entwässerung müsse der Bund in diesem Jahr insgesamt rund 294 000 Euro Bewirtschaftungskosten für den Palast bezahlen, rechnete John vor. Dies sei unwirtschaftlich angesichts von Mieteinnahmen in Höhe von rund 5 000 Euro monatlich durch die Zwischennutzung.

John führte die höheren Grundsteuerforderungen auf die kulturelle Zwischennutzung des Palastes zurück. Dem widersprach die Senatsfinanzverwaltung gestern. Behördensprecher Matthias Kolbeck sagte, Stichtag für die Festsetzung der Grundsteuer sei der 1. Januar 2004 gewesen. Zu diesem Zeitpunkt habe es noch keine kulturelle Zwischennutzung des Hauses gegeben. Dass der Bund als Eigentümer des Palastes mehr Grundsteuer zahlen muss, liege daran, dass die Asbestbeseitigung im Jahr 2003 abgeschlossen worden sei. Während der Asbestbeseitigung sei ein niedrigerer Gebäudewert bei der Berechnung der Grundsteuer zu Grunde gelegt worden. Nach Abschluss der Arbeiten sei der Gebäudewert höher und deswegen verlange das Land Berlin auch eine höhere Grundsteuer. Kolbeck wies jedoch auf die Möglichkeit einer Befreiung von der Grundsteuer hin. Diese ist zum Beispiel ganz oder teilweise möglich, wenn der Grundbesitz "gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken dient". Staatliche Museen, aber auch Behörden müssen beispielsweise keine Grundsteuer bezahlen.

Genügend Interesse an einer weiteren Nutzung des Palastes gibt es. So will Frank Castorf die Inszenierung "Berlin-Alexanderplatz" im Rahmen der Berliner Festspiele dort aufführen. Die Premiere ist für den 15. Januar geplant. Insgesamt soll es zehn Vorstellungen im Palast geben.

Trotz des Streits um die Grundsteuer zeigt sich die Senatskulturverwaltung optimistisch, dass der Palast auch im kommenden Jahr bespielt werden kann. "Das Problem ist erkannt, wir werden sehen, dass wir eine Lösung finden", sagte der Sprecher der Kulturverwaltung, Torsten Wöhlert.

Die Sprecherin der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Manuela Damianakis, nannte gestern den 1. Juli 2005 als Termin, an dem der Abriss des Palastes beginnen soll. Weil die Ausschreibung für die Abrissarbeiten teilweise wiederholt werden muss, hätte der Abriss frühestens im Mai starten können. Mit Rücksicht auf die Beachvolleyball-Weltmeisterschaft im Juni 2005 auf dem Schlossplatz habe man entschieden, bis Juli zu warten.



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