Architektenkammer Berlin
Körperschaft des Öffentlichen Rechts
Werkbund e.V.
Pressemitteilung vom 05.11.1996

Palast
Schloßplatz und Palast der Republik
- Forderungen zum Erhalt und Weiterbau -

Der Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages wird am 7. November 1996 über die Mittelvergabe zur Asbestsanierung des Palastes der Republik beschließen und damit zugleich eine grundlegende Entscheidung die zukünftige Gestalt der historischen Mitte Berlins treffen.

Die Architektenkammer Berlin hat sich immer für den Erhalt des Palastes der Republik, seine Instandsetzung und Nutzung im Zusammenhang mit den ergänzenden Bauten und Außenräumen eingesetzt. In einer von der Architektenkammer Berlin und dem Deutschen Werkbund Berlin e.V. veranstalteten Podiumsdiskussion am 31.10.1996 mit dem Titel „Schloßplatz und Palast der Republik“ stimmten nahezu 250 Teilnehmer und Referenten einhellig für die Verabschiedung der folgenden Thesen:

  1. Solange über Bedeutung, Gestaltung und Nutzung weder des Schloßplatzes noch der an diesen grenzenden Stadtbereiche Klarheit besteht, darf über einen technischen Sachzwang (Asbestsanierung) kein Abbruch des Palastes der Republik durchgesetzt werden. Damit wäre städtebaulich eine vollendete Tatsache geschaffen, die politisch, gesellschaftlich und fachlich nicht legitimiert ist. Nur ein Verfahren der Asbestsanierung, das die Möglichkeit des Erhaltes des Palastes der Republik offen hält, entspricht einer zukunftsorientierten Lösung.
  2. Der Grund und Boden im Bereich des „Schloßplatzes“ muß öffentlich bleiben. Das gilt für die bebauten beziehungsweise zu bebauenden Grundstücke wie für den Freiraum. der Grund und Boden war hier historisch nie in privatem Besitz - weder als Schloßareal noch als Standort des Palastes der Republik.
  3. Für die gesellschaftliche Nutzung des Schloßplatzes ist eine überzeugende Perspektive noch nicht gefunden. Die aktuellen Vorschläge des Gemeinsamen Ausschusses stellen ein eklektisches Sammelsurium dar, das sich von den unzureichenden Vorgaben des Spreeinselwettbewerbs qualitativ nicht abhebt. Wichtig ist zunächst, die Option eines breiten Spektrums öffentlicher Nutzung offen zu halten. Eine kommerzielle Nutzung ist diesem Standort nicht angemessen.
  4. Die Gestaltung des Schloßplatzes muß ein erfolgreiches Beispiel für die Verständigung zwischen Ost und West werden. Wie an keinem anderen Ort in Berlin haben die bisherigen Planungen am Schloßplatz Emotionen hervorgerufen, die von der besonderen Bedeutung des Ortes für unterschiedliche Identitäten Berlins zeugen. Ziel darf nicht die rücksichtslose Durchsetzung einer beschränkten Sichtweise sein, sondern die faire Vermittlung der beiden zentralen Optionen: erhaltende Weiterentwicklung des Palastes der Republik, Gestaltung eines östlichen Abschlusses der Allee Unter den Linden durch Neubau. Das bedeutet zugleich die Abkehr von der Konzeption einer Großfigur, von einem Plan aus einem Guß, und die Hinwendung zu einem Städtebau in Schritten.
  5. Das bisherige Verfahren von Bundes- und Landesbehörden zur Umgestaltung des Schloßplatzes hat sich als unzureichend erwiesen. Partikulare, isolierte Anstrengungen sind der Aufgabe nicht angemessen. Notwendig ist dagegen ein diskursives Verfahren, das kontinuierlich und komplex ein Konzept im kontroversen Gespräch mit allen Akteuren erarbeitet, notwendig ist die Ruhe, keine Hektik. Für eine solche prozessuale Konzeptfindung bedarf es eines geeigneten Trägers. Die Fachverbände sind bereit, in dieser Frage eine Initiativfunktion zu übernehmen.
  6. Schließlich ist ernsthaft zu prüfen, in welcher Weise der Palast der Republik als öffentliches Gebäude von anerkannter historischer Bedeutung längerfristig erhalten werden kann. Das schließt weder Umbauten im Inneren und an der Fassade noch ergänzende Neubauten auf dem Schloßplatz aus. Bedenkenswert wäre eine Nutzung des Palastes der Republik als Haus der Weltkulturen. Das erwünschte Kongreßzentrum könnte dann am besseren Ort im angemessenen Gebäude untergebracht werden: in der Kongreßhalle nahe dem Regierungsviertel. Kurzfristig sollte eine schrittweise Öffnung des Palastes der Republik angestrebt werden. Nicht zuletzt die Umnutzung des Staatsratsgebäudes hat gezeigt, daß die Erhaltung eines Bauwerks nicht gleichzusetzen ist mit der Übernahme oder der Billigung seiner früheren politischen Nutzung oder Symbolfunktion.
Berlin, den 5.11.1996

Hanns Adrian, Präsident der Deutschen Akademie für Städtebau und Landesplanung
Karin Baumert, Baustadträtin des Bezirks Mitte
Harald Bodenschatz, Stadtplaner, Soziologe
Friedrich Dieckmann, Publizist
Franziska Eichstädt-Bohlig, Mitglied des Deutschen Bundestages
Robert Frank, Architekt, Journalist
Cornelius Hertling, Präsident der Architektenkammer Berlin
Hildebrand Machleidt, Stadtplaner
Helga Schmidt-Thomsen, Vorsitzende des Deutschen Werkbundes Berlin e.V.
Peter Zlonicky, Vorsitzender des Deutschen Werkbundes e.V.



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