Die Landesdenkmalbehörde, die Bonner und der Maulkorb Diepgens
"Bereits seit dem 27. November 1995 bemühen wir uns, den Palast der Republik auf die Denkmalschutzliste zu bekommen, aber dieses ist bisher der größte Skandal!" empört sich die Vorsitzende des Vereins zur Erhaltung des Palastes der Republik e.V., Frau Lieselotte Schulz.
Was war geschehen?
An besagtem 27. November 1995 erging
ein Schreiben an Herrn Dr. Haspel, im Auftrag des Vereins
handelnd, an das Landesdenkmalamt Berlin, mit dem Antrag, den
Palast in die Denkmalliste aufzunehmen.
Am 19. September 1997 kam nun die Antwort und die
wahrscheinlich auch nur, "weil unser Anwalt in diesem Jahr
nachhakte, ob das Landesdenkmalamt schon abgewickelt sei",
so Frau Schulz sarkastisch.
Dieses Schreiben hatte zum Inhalt, den Antrag des Vereins
abzulehnen, mit der Begründung, daß aufgrund der bestehenden
politischen Beschlüsse und Entscheidungen zur Asbestsanierung im
Palast der Republik, ein Unterschutzstellungsantrag des
zuständigen Bundesbauministeriums bzw. des
Bundesfinanzministeriums nicht vorliegt.
"Da ist die Bonner Regierung gefragt, wenn sie sich denn der
geschichtlichen Verantwortung auch stellen will", so Frau
Schulz dazu.
Weiter heißt es in dem Schreiben, daß das neue
Denkmalschutzgesetz Berlin vom 24.04.97 kein ausgesprochenes
Antragsrecht auf Eintragung eines Objektes in die Denkmalliste
kennt, auch wird die Denkmaleigenschaft eines Objektes durch die
Eintragung in die Denkmalliste nicht begründet.
"Es geht ja hier nicht um einen Antrag aus 1997", so Frau Schulz, "sondern um unsere Antragstellung von 1995. Wenn die Landesdenkmalbehörde nicht unter dem persönlichen Einfluß von Herrn Diepgen stehen würde, sondern wirklich unabhängig wäre, würde die Ausgangslage sicher eine ganz andere sein", sagt die Vereins-Vorsitzende.
c/o Lieselotte Schulz, Petersburger Str. 57, 10249 Berlin, Tel.: 030/426 50 07
f.d.R. Rainer-Michael Lehmann