DEUTSCHER BUNDESTAG 53113 Bonn, 08.04.1999
Petitionsausschuß Bundeshaus
Fernruf (9228) 1623927
oder 161 (Vermittlung)
Telefax (0228) 1620059
An die
Aktionsgruppe Real-Utopistik
Betr.: Wohnungsbau und Siedlungswesen
Bezug: Beschluß des Deutschen Bundestages vom 05.06.1997 übersandt mit dem Schreiben vom 16.06.1997
Anlg.: - 1 –
Sehr geehrte Mitglieder der Aktionsgruppe Real-Utopistik,
als Anlage übersende ich Ihnen die abschließende Antort der Bundesregierung; hier: des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, zu Ihrer Petition mit der Bitte um Kenntnisnahme.
Sie hat den parlamentarischen Berichterstattern vorgelegen.
Damit ist das Petitionsverfahren beendet.
Sollten Sie nach Abschluß der Asbestbeseitigung mit der Verwendung des ehemaligen Palastes der Republik nicht einverstanden sein, bleibt es Ihnen unbenommen, sich erneut hierher zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Karin Wehrend
Anlage
I. Asbestbeseitigung im ehem. Palast der Republik
Am 6. Mai 1998 hat der Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages in die Entsperrung der Haushaltsmittel für die Eigentliche Asbestsanierung eingewilligt. Nach haushaltsrechtlicher Anerkennung der Haushaltsunterlage-Bau (Teil B) mit Kosten in Höhe von 91,061 Mio DM durch das Bundesministerium der Finanzen am 14.Mai 1998 sind die Asbestbeseitigungsarbeiten EU-weit ausgeschrieben worden. Im Oktober 1998 hat das zuständige Bundesamt den Zuschlag auf das annehmbarste Angebot erteilt. Die Auftragssumme liegt mit rd. 70 Mio DM deutlich unter den prognostizierten Kosten.
Das Sanierungs- und Logistikkonzept der beauftragten Arbeitsgemeinschaft gewährleistet den notwendigen Schutz für Arbeitnehmer, Dritte und Umwelt vor den krebserzeugenden Asbestfasern: Es sieht die Aufteilung des Gebäudes in sechs Hauptsanierungsabschnitte vor, die in insgesamt 50 Unterabschnitte aufgegliedert werden. Je Bauteil sollen mehrere Unterabschnitte parallel abgearbeitet werden. Der Spritzasbest wird hydraulisch verfestigt und seiner Trockendeponierung zugeführt. Nach der Asbestsanierung wird sich das Gebäude im Zustand eines technischen Rohbaus befinden, dessen Fassade jedoch weitgehend erhalten bleibt.
Nach Abschluß der vorbereitenden Arbeiten im Oktober 1998 mit Kosten in Höhe von 8,88Mio DM hat im November 1998 nunmehr die Durchführung der eigentlichen Asbestbeseitigung begonnen. Die Arbeiten werden nach gegenwärtiger Einschätzung im Mai 2001 abgeschlossen sein.
Die unstreitig notwendige Asbestbeseitigung ist kein Präjudiz für eine spätere Entscheidung über die weitere Verwendung des Gebäudes.
II.Interessenbekundungsverfahren zur Bebauung des Berliner Schloßplatzes
Im Rahmen des von Bund und Berlin durchgeführten Interessenbekundungsverfahrens haben nach EU-weiter Bekanntmachung im Juni 1997 55 Interessenten die Auslobungsunterlagen angefordert; bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist Ende Januar 1998 legten 14 Teilnehmer ihre Arbeiten vor. Die eingereichten Konzepte wurden in Abstimmung mit dem Bund durch die Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Verkehr hinsichtlich der wirtschaftlichen, städtebaulichen, funktionsbedingten und technischen Schlüssigkeit der Gesamtkonzeption geprüft. Lediglich die Hälfte der eingereichten Arbeiten erfüllte auch nur annähernd die Vorgaben von Bund und Land und konnte in die weitere Prüfung einbezogen werden. Die Abschließende Auswertung dieser Arbeiten ergab Mitte 1998 im wesentlichen das folgende Bild:
Von denen in die engere Wahl gelangten Teilnehmern wurden Vorgaben von Bund und Land zur Nutzung der zur Verfügung stehenden Flächen weitestgehend übernommen. In Einzelfällen wurde das vorgeschlagene Verhältnis von öffentlicher und kommerziell Nutzung allerdings erheblich zu Lasten der einen oder anderen Nutzungsart verändert.
Die architektonischen Vorstellungen der Bewerber spiegelten erwartungsgemäß die gesamte Bandbreite der in Frage kommenden Lösungen wider. Die Vorschläge reichen von der (Teil)Rekonstruktion des Stadtschlosses über zeitgenössische Lösungen – teils in historisierender Form – bis hin zur Wiederherstellung des Palastes der Republik; zum Teil wurden diese Ansätze miteinander kombiniert. In der Tendenz erscheint die Rekonstruktion der Schloßfassaden bevorzugt.
Bei den städtebaulichen und architektonischen Überlegungen der Bewerber handelt es sich lediglich um Planungsgrundlagen. Die architektonische Form einer Neubebauung soll letztendlich in einen Architekturwettbewerb ermittelt werden, in dem zeitgenössiche Lösungen, die Wiederaufnahme der historischen Situation oder eine Kombination beider Lösungen im Wettbewerb miteinander stehen. Dabei ist nicht ausgeschlossen, daß nach der Asbestbeseitigung Teile des ehemaligen Palastes der Republik in ein neu zu errichtendes Gebäude einbezogen werden.
Für die abschließende Bewertung des Interessenbekundungsverfahrens waren in erster Linie jedoch die vorgeschlagenen Finanzierungskonzepte entscheidend. Zur Finanzierung der von der öffentlichen Hand zu erwartenden Flächen waren Bund und Berlin bereit, ihre Grundstücke – im Wege eines Erbbaurechts o.ä. – befristet in das Projekt einzubringen. Entgegen den Vorgaben bot jedoch lediglich ein Bewerber eine Finanzierungsform an, die langfristig zu einem Heimfall des Grundstücks an die öffentliche Hand geführt hätte. Die überwiegende Zahl der Bewerber ging von einer ganz oder teilweise unentgeltlichen Übereignung der Grundstücke aus oder erfüllte aus Gründen der alternativ vorgeschlagenen Projektorganisation nicht die Vorgaben zum finanziellen Engagement der öffentlichen Hand. Obgleich alle Teilnehmer im Ergebnis die unentgeltliche Bereitstellung der Grundstücke vorausgesetzt hatten, verlangten sie für die Nutzung der öffentlichen Flächen regelmäßig weitere Leistungen der öffentlichen Hand.
Angesichts dieses Ergebnisses stehen Bund und Land vor der Frage, ob und in wieweit an den bisherigen Vorgaben zur Finanzierung des Projektes festgehalten werden kann. Eine Veräußerung der im Eigentum des Bundes und des Landes befindlichen Grundstücke stand wegen der repräsentativen Lage und mit Rücksicht auf die historische Bedeutung des Areals bisher nicht zur Debatte. Notwendig erscheint daher die Überarbeitung sowie die eindeutige Definition des Raumbedarfs der öffentlichen Hand und die Beantwortung der damit einhergehenden Frage, ob gegebenenfalls weitere Finanzierungsquellen zur Verfügung stehen. Vor Klärung dieser Rahmenbedingungen sind weiter Verfahrensschritte, insbesondere der geplante Architektenwettbewerb oder ein Investorenauswahlverfahren, nicht erfolgversprechend.
Eine Beauftragung eines der am Interessenbekundungsverfahrens beteiligten Bewerber wäre ohnehin nicht möglich gewesen, da das Interessenbekundungsverfahren das Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauleistungen nicht ersetzt. Es diente lediglich der Erkundung des Marktes nach wettbewerblichen Grundsätzen und bildet eine der wesentlichen Grundlagen für das weitere Vorgehen. |